Kabinett stärkt deutsche Medizinprodukteindustrie
Mehr Verbraucherschutz - weniger Reglementierung
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Das Bundeskabinett stimmte gestern der Gegenäußerung des Bundesministeriums
für Gesundheit zur Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Juni 2001
zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Medizinproduktegesetzes
(2. MPG-ÄndG) zu.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt:
"Obwohl der Bundesrat einige Änderungswünsche beschlossen
hat, die die Bundesregierung nicht mittragen kann, bin ich optimistisch,
daß das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2002 in Kraft tritt,
weil wir in den Zielen weitgehend einig sind. Mit dieser Novelle soll
der Verbraucherschutz verbessert werden, ohne dass neue bürokratische
Regelungen und Gremien geschaffen werden müssen. Im Gegenteil!
Das Medizinprodukterecht wird in vielen Punkten gemäß den
Zielen des Programms der Bundesregierung "Moderner Staat - Moderne
Verwaltung" dereguliert.
Dies kommt auch der deutschen Medizinprodukteindustrie zugute, die
in 1.200 Betrieben rund 110.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt
und deren Produktionsvolumen bei ca. 28 Mrd. DM liegt. Wichtig ist mir
persönlich ein umfassender vorbeugender Verbraucherschutz, für
dessen Realisierung eine funktionierende Marktüberwachung unabdingbar
ist. Diese müssen die Länder in eigener Verantwortung sicherstellen."
Der Überwachung und den Maßnahmen zur Abwehr von Risiken
kommt eine besondere Bedeutung zu. Diese Vorschriften werden im Änderungsgesetz
übersichtlicher strukturiert. Konkretisierende Regelungen zum Schutz
vor Risiken sollen auf dem Verordnungswege im Sicherheitsplan für
Medizinprodukte getroffen werden, der zeitgleich mit dem Änderungsgesetz
in Kraft treten soll. Auf der Grundlage einer neuen Verordnungsermächtigung
können über das geltende Recht hinaus auch vorbeugende Regelungen
zum Schutz der Bürger getroffen werden.
Insgesamt wird das Gesetz neu strukturiert, einige Reglementierungen
entfallen. Insbesondere wird auf zwei Ausschüsse und mehrere Verordnungsermächtigungen
verzichtet.
Das 2. MPG-ÄndG beinhaltet
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- Umsetzung der EG-Richtlinien über In-vitro-Diagnostika:
Hier werden die In-vitro-Diagnostika in den Regelungsbereich
des Medizinprodukterechts einbezogen
- Umsetzung der Richtlinien des Europäischen Parlaments
und des Rates zu Medizinprodukten, die stabile Blutderivate
enthalten: Diese Richtlinien harmonisieren die Voraussetzungen
dafür, wie die erfaßten Produkte auf den Markt gebracht
werden und verbessern dadurch die Marktchancen der deutschen
Unternehmen.
- Überarbeitung des Gesetzes unter Berücksichtigung
der bisherigen Erfahrungen. Hier werden vor allem die Überwachung
und Maßnahmen zur Abwehr von Risiken sowie der Abbau von
Überreglementierungen geregelt.
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